Kostenerstattung durch Ihre Kasse
In der Regel wird die OP-Vorbereitung als Präventivmaßnahme nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet. In diesem Falle ist sie eine Selbstzahler-Leistung.
Erhalten Sie aber bei Therapiebedarf von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung ( Privatrezept), können wir vorbereitende Maßnahmen in Ihre Therapie mit einbringen.
Haben Sie Therapiebedarf z.B. bei Schmerzen – können Sie auch meine Heilpraktikerleistungen in Anspruch nehmen.